Bondora Go & Grow zieht keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Die Zinsen versteuerst du selbst über die Anlage KAP. Der effektive Steuersatz liegt 2026 bei 26,375 Prozent (25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag), gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Diese Anleitung zeigt, wie du den Bondora Steuerbericht herunterlädst und die Zinsen korrekt in die Anlage KAP eintragen. Keine Steuerberatung.
Wichtiger Hinweis vorab
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Wir zeigen dir, wie wir unsere Bondora Go & Grow* Zinsen in der Steuererklärung behandeln und welche Regeln nach deutschem Steuerrecht gelten. Konkrete Empfehlungen für deine persönliche Situation kann nur ein Steuerberater geben.
Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 2026 und das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG). Steuersätze, Pauschbeträge und Formulare können sich ändern. Prüfe vor der Abgabe deiner Steuererklärung die aktuellen Quellen beim Bundesministerium der Finanzen oder bei ELSTER.
Diese Anleitung richtet sich an in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger. Wer in Österreich, der Schweiz oder einem anderen Land lebt, hat andere Regeln und sollte einen lokalen Steuerberater fragen.
Kurz gesagt: Wir liefern den Werkzeugkasten und die richtige Reihenfolge. Das Ausfüllen deiner Steuererklärung machst du selbst, am besten mit einer Steuersoftware, ELSTER oder einem Steuerberater.
Sind Bondora-Zinsen steuerpflichtig?

Bondora-Zinsen sind in Deutschland voll steuerpflichtig. Sie zählen als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG und werden mit der Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent belegt (25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die KESt), gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Bondora Go & Grow führt keine deutsche Quellensteuer ab. Du gibst die Zinsen brutto in der Anlage KAP an, das Finanzamt rechnet den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) gegen.
Drei wichtige Punkte vorweg:
- •
Bondora führt keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Bondora Capital OÜ (seit April 2026: Go&Grow OÜ) sitzt in Estland und ist kein deutsches Kreditinstitut. Es gibt keinen automatischen Steuerabzug an der Quelle wie bei Trade Republic oder ING. Du bekommst die Zinsen brutto gutgeschrieben.
- •
Du bist als Anleger zu 100 Prozent selbst verantwortlich. Wenn du Zinsen erhältst und sie nicht angibst, ist das im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung. Auch dann, wenn du keinen Cent ausgezahlt hast und alles in Bondora liegen lässt.
- •
Die Pflicht zur Angabe gilt unabhängig vom Pauschbetrag. Selbst wenn du unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro bleibst, solltest du die Zinsen in der Anlage KAP eintragen. Sonst kann das Finanzamt nicht prüfen, ob du den Pauschbetrag bereits ausgeschöpft hast.
Wir kennen ehrlich gesagt keinen Bondora-Anleger in unserem Umfeld, der das Thema Steuern komplett übersehen hat. Aber ein paar haben es jahrelang vor sich her geschoben, weil sie dachten "ist ja nichts ausgezahlt, also nichts passiert". Das ist falsch und kann teuer werden.
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Bondora Go & Grow Steuern im Video erklärt
Wer die wichtigsten Punkte zu Bondora und Steuern lieber im Video sieht: Wir haben die komplette Anleitung als Schritt-für-Schritt-Tutorial aufgenommen, inklusive Steuerbericht-Download und Anlage KAP.
Wer Bondora noch nicht kennt, liest vorher unsere Bondora Go & Grow Erfahrungen. Dort erklären wir, wie das Produkt grundsätzlich funktioniert.
Wann werden Bondora-Zinsen steuerpflichtig?

Bondora-Zinsen werden steuerpflichtig in dem Moment, in dem sie auf deinem Bondora-Konto gutgeschrieben werden. Nicht erst, wenn du sie auszahlst. Das deutsche Steuerrecht folgt dem Zufluss-Prinzip nach Paragraf 11 EStG. Da Bondora Go & Grow Zinsen täglich gutschreibt, sind sie ab dem Tag der Gutschrift relevant, auch wenn sie automatisch reinvestiert werden und nie auf deinem Bankkonto landen.
Das ist der Punkt, den die meisten Anleger falsch verstehen: Zinsen sind bei Zufluss steuerpflichtig, nicht bei Auszahlung.
Hintergrund: Das deutsche Steuerrecht folgt dem Zufluss-Prinzip nach Paragraf 11 EStG. Sobald die Zinsen wirtschaftlich auf deinem Konto angekommen sind und du darüber verfügen kannst, gelten sie als zugeflossen und damit als steuerpflichtig.
Bei Bondora Go & Grow* werden die Zinsen täglich gutgeschrieben. Du siehst es im Dashboard: Jeden Tag erhöht sich dein Kontostand um einen kleinen Betrag. In dem Moment, in dem die Zinsen auf deinem Bondora-Konto erscheinen, sind sie aus deutscher Steuersicht zugeflossen.
Egal ob du:
- •die Zinsen reinvestierst (was bei Go & Grow automatisch passiert),
- •sie in Bondora liegen lässt und nie auszahlst,
- •sie auf dein Bankkonto auszahlst,
- •oder sie auf ein anderes Sparziel im Ziele-Feature verschiebst,
steuerlich relevant ist immer der Tag der Gutschrift in deinem Bondora-Account. Das Finanzamt interessiert nicht, wo das Geld physisch liegt.
Beispiel: Du investierst 10.000 Euro Anfang 2026 in Go & Grow und schaust ein Jahr lang nicht aufs Konto. Am Ende des Jahres hast du etwa 600 Euro Zinsen erhalten, auch wenn du nichts auf dein Bankkonto ausgezahlt hast. Diese 600 Euro gibst du in deiner Steuererklärung 2026 an.
Wer das jahrelang nicht macht, kann irgendwann eine unangenehme Anfrage vom Finanzamt bekommen. Auch ausländische Plattformen tauschen sich zunehmend mit deutschen Behörden aus (CRS-Meldungen, mehr dazu im FAQ).
Wie hoch ist die Steuer auf Bondora-Zinsen?
Die Steuer auf Bondora-Zinsen beträgt in Deutschland 26,375 Prozent: 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die KESt (Stand 2026, Paragraf 32d EStG). Mit Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent auf die KESt) liegt die Gesamtbelastung bei rund 27,8 Prozent. Bei Zinsen unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) fällt keine Abgeltungssteuer an.
Auf Kapitalerträge wie Zinsen aus Bondora gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Die Sätze sind im Einkommensteuergesetz festgelegt und gelten unabhängig davon, ob die Zinsen aus dem In- oder Ausland stammen.
Die Steuersätze (Stand 2026):
- •Kapitalertragsteuer (KESt): 25 Prozent auf den Zinsertrag
- •Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die KESt
- •Kirchensteuer (optional): 8 oder 9 Prozent auf die KESt
Effektive Steuerbelastung ohne Kirchensteuer: 25 Prozent x (1 + 0,055) = 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer (9 Prozent) liegt die Gesamtbelastung bei etwa 27,82 Prozent.
Die Sätze und der Soli auf Kapitalerträge sind unverändert geblieben, auch nach der Soli-Reform 2021, die nur für die Lohn- und Einkommensteuer gilt (Paragraf 32d EStG, Paragraf 43a EStG).
Günstigerprüfung: Es gibt für Kapitalerträge keine automatische Günstigerprüfung. Du kannst sie aber in der Anlage KAP beantragen. Dann prüfen die Finanzbehörden, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als 25 Prozent ist und wenden den niedrigeren Satz an. Das lohnt sich vor allem bei Studenten, Rentnern und Menschen mit geringem Einkommen.
Brutto-Zinsen | Steuer | Netto-Zinsen | |
|---|---|---|---|
| 300 € Zinsen, kein anderer Pauschbetrag verbraucht | 300 € | 0 € | 300 € |
| 1.000 € Zinsen, Pauschbetrag voll verfügbar | 1.000 € | 0 € | 1.000 € |
| 1.500 € Zinsen, Pauschbetrag voll verfügbar | 1.500 € | 131,88 € | 1.368,12 € |
| 1.500 € Zinsen, Pauschbetrag schon ausgeschöpft | 1.500 € | 395,63 € | 1.104,38 € |
| 5.000 € Zinsen, Pauschbetrag voll verfügbar | 5.000 € | 1.055,00 € | 3.945,00 € |
Tipp: Scrolle horizontal, um alle Spalten zu sehen
Sparerpauschbetrag für Bondora-Zinsen nutzen
Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro pro Jahr für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete in Zusammenveranlagung (Paragraf 20 Abs. 9 EStG). Er gilt für alle Kapitalerträge zusammen, also auch für Bondora-Zinsen, Tagesgeldzinsen, Dividenden und ETF-Erträge. Bei Bondora ist kein Freistellungsauftrag möglich, weil es eine estnische Plattform ist. Das Finanzamt rechnet den Pauschbetrag bei der Veranlagung gegen.
Die gute Nachricht: Nicht jede Zinszahlung wird sofort versteuert. Es gibt den Sparerpauschbetrag, einen jährlichen Freibetrag, den jeder Anleger in Deutschland nutzen kann.
Sparerpauschbetrag (Stand 2026):
- •Single: 1.000 Euro pro Jahr
- •Verheiratete (Zusammenveranlagung): 2.000 Euro pro Jahr
Diese Werte gelten seit 2023, vorher waren es 801 bzw. 1.602 Euro (Paragraf 20 Abs. 9 EStG).
Du darfst pro Jahr 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (Ehepaar) Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen. Erst der Betrag darüber wird mit der Abgeltungssteuer versteuert.
Wichtig: Der Pauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen:
- •Zinsen aus Bondora und anderen P2P-Plattformen
- •Zinsen vom Tagesgeldkonto (z.B. über Raisin Erfahrungen)
- •Dividenden aus Aktien
- •Erträge aus ETFs (nach Teilfreistellung)
- •Realisierte Kursgewinne
Beispiel: Wenn du schon 800 Euro Zinsen bei der Bank hast und 500 Euro Bondora-Zinsen dazu kommen, sind insgesamt 1.300 Euro angefallen. Davon sind 1.000 Euro pauschal steuerfrei, 300 Euro werden mit 26,375 Prozent besteuert.
Freistellungsauftrag bei Bondora gibt es nicht. Bei deutschen Banken kannst du einen Freistellungsauftrag stellen, damit dein Pauschbetrag direkt an der Quelle berücksichtigt wird. Bondora als estnische Plattform kann das nicht. Du gibst deine Bondora-Zinsen in der Steuererklärung an, das Finanzamt rechnet den Pauschbetrag dann bei der Veranlagung gegen.
Tipp: Wenn du den Pauschbetrag bei deinen deutschen Banken nicht voll ausschöpfst, kannst du einen Teil dort zurückziehen und in deiner Steuererklärung für Bondora-Zinsen beanspruchen. Das ist legal und sinnvoll.
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Bondora und Estland: Doppelbesteuerung?
Eine Doppelbesteuerung Estland-Deutschland gibt es bei Bondora-Zinsen in der Regel nicht. Estland erhebt keine Quellensteuer auf Zinsausschüttungen an EU-Privatanleger, und das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Estland regelt, dass Zinserträge im Wohnsitzstaat versteuert werden. Im Bondora Steuerbericht steht entsprechend bei "withholding tax" 0 Euro. Die Versteuerung läuft komplett in Deutschland über die Anlage KAP.
Bondora sitzt in Estland, viele Anleger fragen sich, ob sie zweimal Steuern zahlen müssen. Die kurze Antwort: Nein, in der Regel nicht.
Estland erhebt keine Quellensteuer auf die Zinsen, die Go & Grow Investoren ausschüttet. Du siehst es direkt im Bondora-Steuerbericht: Dort steht bei "withholding tax" bzw. "Quellensteuer" der Wert 0 Euro.
Das hat zwei Gründe:
- •Estland besteuert in seiner Standardkonfiguration thesaurierte Unternehmensgewinne erst bei Ausschüttung und nicht die Zinsausschüttungen an EU-Privatanleger.
- •Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Estland regelt, dass Zinserträge aus Estland in dem Land versteuert werden, in dem der Empfänger steuerlich ansässig ist (also Deutschland).
Für die Steuererklärung bedeutet das: Du trägst die Bondora-Zinsen in der Anlage KAP unter "Ausländische Kapitalerträge" ein. Im Feld für anrechenbare ausländische Steuer trägst du 0 Euro ein. Bondora hat ja nichts einbehalten.
CRS-Meldungen: Estland nimmt am Common Reporting Standard (CRS) teil. Estnische Finanzdienstleister melden Konten von im Ausland steuerpflichtigen Personen an die jeweilige Steuerbehörde. Wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, kann das deutsche Finanzamt Informationen über dein Bondora-Konto bekommen. Kein Problem, wenn du deine Zinsen ordnungsgemäß angibst. Ein Problem, wenn du sie verschweigst, denn dann gibt es einen Datenabgleich, der Unstimmigkeiten aufdecken kann.
Quellen: Bundesfinanzministerium zum CRS, bzst.de zum Auskunftsaustausch.
Bondora Steuerbericht herunterladen

Den Bondora Steuerbericht (Tax Report) findest du im Dashboard unter "Berichte" oder "Kontoauszüge", wählbar als PDF oder Excel/CSV pro Kalenderjahr. Er enthält den Gesamtbetrag der gutgeschriebenen Zinsen, eventuelle Boni (Willkommens- und Refer-a-Friend-Bonus) und zeigt die Quellensteuer mit 0 Euro. Die Zahl, die du brauchst, ist der Gesamtbetrag der Zinsen, den trägst du brutto in die Anlage KAP ein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- •
Login. Logge dich auf bondora.com* oder seit April 2026 auch über goandgrow.eu in dein Konto ein.
- •
Berichte öffnen. Im Hauptmenü findest du den Punkt "Berichte" oder "Kontoauszüge". Auf Englisch heißt der Bereich "Statements" oder "Reports".
- •
Steuerbericht wählen. Innerhalb der Berichte findest du den Punkt "Steuerbericht" (englisch "Tax Report"). Wähle das Steuerjahr aus, für das du die Erklärung machst.
- •
Format wählen. Du kannst den Bericht als PDF oder als Excel/CSV herunterladen. Excel hat den Vorteil, dass du die Werte direkt weiterverarbeiten kannst. Für das Finanzamt reicht aber auch das PDF.
- •
Bericht prüfen. Im Bericht siehst du:
- •Gesamtbetrag der gutgeschriebenen Zinsen im Kalenderjahr
- •Eventuelle Boni (z.B. Refer-a-Friend-Bonus)
- •Auszahlungsgebühren (1 Euro pro Auszahlung, bei Kapitalerträgen keine abzugsfähigen Werbungskosten)
- •Quellensteuer (sollte 0 Euro sein)
Der Gesamtbetrag der Zinsen ist die Zahl, die du für die Anlage KAP brauchst.
Wenn der Bericht Werte zeigt, die für dich keinen Sinn ergeben (z.B. zu hohe Zinsen bei kleinem Kontostand), prüfe ob Boni eingerechnet sind und ob du eventuell mehrere Konten hattest. Im Zweifel den Bondora-Support kontaktieren, der ist relativ schnell.
Kostenlos eröffnen, Steuerbericht im Februar runterladen, Zinsen versteuern, fertig.
Wie versteuern wir Bondora Go & Grow Erträge in Anlage KAP?
Bondora Go & Grow Erträge versteuerst du über die Anlage KAP im Bereich "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". Du trägst dort den Brutto-Gesamtbetrag aus dem Bondora Steuerbericht ein. Die anrechenbare ausländische Steuer ist 0 Euro, der Sparerpauschbetrag wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Bei niedrigem Einkommen lohnt sich zusätzlich die Günstigerprüfung als Kreuz in der Anlage KAP.
Für Bondora-Zinsen ist die Anlage KAP zuständig, also der Vordruck für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Anlage findest du in:
- •ELSTER (kostenlos, offizielles Tool des Finanzamts)
- •WISO Steuer, Smartsteuer, Taxfix, Steuergo und anderen Steuerprogrammen
- •Beim Steuerberater im persönlichen Steuerformular
In der Anlage KAP gibt es einen Bereich für ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Genau hier gehören die Bondora-Zinsen rein.
In ELSTER (Stand 2026) heißt die Zeile sinngemäß: "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben". Je nach Jahr und Software kann die Bezeichnung minimal abweichen, die Kategorie bleibt aber dieselbe.
Was du einträgst:
- •Gesamtbetrag der Zinsen (laut Bondora Steuerbericht). Den vollen Betrag, nicht nur den Anteil über dem Pauschbetrag. Das Finanzamt rechnet den Pauschbetrag selbst gegen.
- •Anrechenbare ausländische Steuer: 0 Euro. Bondora behält keine Quellensteuer ein.
- •Sparerpauschbetrag: Wird automatisch berücksichtigt, wenn du ihn nicht schon anderweitig vergeben hast. Wenn du ihn bei einer deutschen Bank teilweise vergeben hast, trägst du den noch verfügbaren Restbetrag ein.
- •Günstigerprüfung beantragen: Optional. Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kreuze das Feld an. Das Finanzamt prüft dann, was günstiger ist.
Unser praktischer Workflow: Anfang Februar loggen wir uns bei Bondora ein, laden den Steuerbericht für das Vorjahr runter, tragen die Zahl in die Steuersoftware ein, das war's. Der Vorgang dauert keine 10 Minuten, vorausgesetzt es gibt keine 50 Auszahlungen mit Sondereffekten.
Wenn du parallel noch andere P2P-Investments hast (z.B. Mintos Erfahrungen oder Debitum Investments), werden alle Zinsen im selben Anlage-KAP-Block summiert.
Bondora-Verluste verrechnen
Verluste aus P2P-Krediten fallen in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf und können mit positiven Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden verrechnet werden. Bei Bondora Go & Grow gab es seit 2018 keine Verluste für Anleger. Bondora puffert Ausfälle über den Zinspuffer ab (die Portfolio-Rendite liegt laut früherer Bondora-Risikoerklärung deutlich über den ausgezahlten 6 Prozent). Bei klassischen P2P-Forderungsausfällen gibt es Beschränkungen nach Paragraf 20 Abs. 6 EStG. Im Verlustfall solltest du einen Steuerberater einschalten.
Bei Bondora Go & Grow* hat es in der bisherigen Geschichte (seit 2018) keine Zinsausfälle für Anleger gegeben. Trotzdem ist das Thema Verluste wichtig zu verstehen, weil P2P-Anlagen generell ein Ausfallrisiko haben.
Wenn aus einer P2P-Anlage tatsächlich Verluste entstehen (z.B. wenn die Plattform pleitegeht und du dein Kapital nicht zurückbekommst), greift die deutsche Steuerregel zum Verlustverrechnungstopf. Es gibt zwei Töpfe:
- •Allgemeiner Verlustverrechnungstopf für Verluste aus Kapitalanlagen außer Aktien
- •Aktien-Verlusttopf nur für Verluste aus dem Verkauf von Aktien
Verluste aus P2P-Krediten fallen in den allgemeinen Topf und können mit anderen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden, also auch mit Bondora-Zinsen, ETF-Erträgen oder Tagesgeldzinsen.
Go & Grow vs. klassisches P2P: Bei Go & Grow gibt es technisch keinen klassischen Kreditausfall für dich als Anleger. Bondora puffert die Verluste über die interne Portfolio-Rendite ab. Erst wenn dieser Puffer aufgebraucht wäre und Bondora selbst zahlungsunfähig wäre, könnte ein Verlust entstehen, der dann steuerlich bewertet werden müsste.
Bei klassischem P2P (z.B. einzelne Mintos-Loans, wo du direkt in einen Kredit investierst) hast du bei Ausfall einen konkreten Verlust. Den kannst du in der Anlage KAP geltend machen, ABER es gibt eine Begrenzung der Verlustverrechnung bei Forderungsausfällen (Paragraf 20 Abs. 6 EStG, in der Fassung ab 2024 gibt es Erleichterungen, aber Beschränkungen bestehen weiter). Das ist ein Thema, das du im Ernstfall mit einem Steuerberater klären solltest.
Solange du nur Go & Grow nutzt, hast du in der Regel keine Verluste zu verrechnen. Mehr zu Risiken bei Bondora: Bondora Sicherheits-Check und Bondora Liquidität.
Klein anfangen, Steuerbericht im Februar runterladen, Wert in Anlage KAP eintragen.
Häufige Fehler bei der Bondora-Steuererklärung
Aus den Fragen, die wir von Lesern und Zuschauern bekommen, kristallisieren sich ein paar typische Fehler heraus.
Fehler 1: "Ich habe nichts ausgezahlt, also muss ich nichts angeben." Falsch. Zinsen sind bei Zufluss (tägliche Gutschrift) steuerpflichtig, nicht bei Auszahlung.
Fehler 2: "Ich bin unter dem Pauschbetrag, also brauche ich nichts zu tun." Halb richtig. Steuer fällt nicht an, aber die Angabe in der Anlage KAP ist trotzdem sinnvoll, damit das Finanzamt sieht, wie viel vom Pauschbetrag verbraucht ist.
Fehler 3: "Ich rechne nur die ausgezahlten Beträge." Falsch. Du rechnest den Gesamtbetrag der gutgeschriebenen Zinsen, also was im Bondora-Steuerbericht steht. Auszahlungen sind keine Steueraussage.
Fehler 4: "Ich rechne den Bonus nicht mit." Der 5-Euro-Willkommensbonus und der Refer-a-Friend-Bonus zählen ebenfalls als Kapitalertrag und erscheinen im Steuerbericht. Sie werden mit angegeben.
Fehler 5: "Ich verwechsle Anlage KAP mit Anlage SO." Anlage SO ist für sonstige Einkünfte (z.B. Krypto-Trading-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist). Für P2P-Zinsen ist die Anlage KAP zuständig.
Fehler 6: "Ich trage die 1-Euro-Auszahlungsgebühr als Werbungskosten ab." Bei Kapitalerträgen sind Werbungskosten generell durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt, eine separate Anrechnung der 1-Euro-Auszahlungsgebühren ist daher in der Regel nicht möglich.
Mehr typische Stolperfallen: 6 Anfängerfehler bei Bondora Go & Grow.
Bondora Steuern Fazit

Bondora Go & Grow* ist nicht steuereinfach, aber das Steuerthema ist auch nicht so kompliziert, wie viele denken. Einmal im Jahr Steuerbericht runterladen, eine Zahl in die Anlage KAP eintragen, fertig.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- •Zinsen sind voll steuerpflichtig, keine Ausnahme, weil Estland.
- •Zufluss-Prinzip: Zinsen werden bei täglicher Gutschrift steuerpflichtig, nicht bei Auszahlung.
- •Abgeltungssteuer 25 Prozent + 5,5 Prozent Soli = 26,375 Prozent, ggf. plus Kirchensteuer (Stand 2026).
- •Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro Single, 2.000 Euro Verheiratete. Gilt für alle Kapitalerträge zusammen.
- •Bondora behält keine Quellensteuer ein, du gibst die volle Bruttosumme an, anrechenbare Steuer ist 0 Euro.
- •Anlage KAP, ausländische Kapitalerträge ist die richtige Stelle.
- •Kein Freistellungsauftrag bei Bondora möglich, der Pauschbetrag wird über die Veranlagung berücksichtigt.
Wenn du strukturiert vorgehst, dauert die Bondora-Steuererklärung 10 Minuten. Steuerbericht runterladen, Zahl in die Anlage KAP eintragen, fertig. Wer das jahrelang aufschiebt, baut sich unnötig Stress auf und riskiert im schlimmsten Fall, eine Selbstanzeige nachholen zu müssen.
Komplexere Fälle (mehrere P2P-Plattformen mit Verlusten, Krypto-Mix, hohe Beträge) gehören zum Steuerberater. Für reine Go & Grow Zinsen reicht aber jede gängige Steuersoftware oder ELSTER.
Disclaimer: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Prüfe vor Abgabe deiner Steuererklärung die aktuellen Steuersätze und Pauschbeträge beim Bundesfinanzministerium oder bei deinem Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.
Mehr zur Plattform liest du in unseren ausführlichen Bondora Go & Grow Erfahrungen mit Langzeitperspektive.
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